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Mit dem bundesweiten Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" (BF17) können Fahranfänger bereits im Alter von 17 Jahren, mit einem zugelassenen Begleiter als Beifahrer, die hohen und weitreichenden Anforderungen des Straßenverkehrs üben.
mindestens 30 Jahre alt
mindestens 5 Jahre Fahrerlaubnis Klasse B
maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister